Dr. Stefan Bauhofer

Gubitz & Partner

Von 2011 bis 2017 studierte Dr. Stefan Bauhofer Rechtswissenschaften an der Universität Münster und absolvierte in den Jahren 2013 bis 2014 einen Studienaufenthalt an der Università di Torino in Italien. Anschließend war er von 2018 bis 2022 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Münster am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. Deiters) tätig.

Parallel dazu absolvierte er von 2020 bis 2022 sein Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm am Landgericht Münster. Dabei durchlief er unter anderem Stationen beim Bundesministerium der Justiz im Bereich Staatsschutzdelikte sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf im Bereich der Terrorismusverfolgung.

Im Jahr 2021 wurde er an der Universität Münster mit einer Arbeit zum Korruptionsstrafrecht zum Dr. jur. promoviert; die Gutachten wurden von Prof. Dr. Deiters und Prof. Dr. Zimmermann erstellt.

Seit 2023 ist er als Rechtsanwalt bei Gubitz und Partner tätig. Darüber hinaus engagiert er sich in der Lehre: Seit April 2024 ist er Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Hamburg und seit dem Wintersemester 2025/2026 zudem Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Akademie der Polizei Hamburg.

Im Jahr 2025 wurde er vom Handelsblatt als „Anwalt der Zukunft / One to watch“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht ausgezeichnet.

Das Bild von Dr. Stefan Bauhofer stammt von Pepe Lange (https://www.pepelange.de/).