
Im Jahr 2009 begann Philipp Stangier sein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Nach erfolgreichem Abschluss der ersten staatlichen juristischen Pflichtfachprüfung im Jahr 2013 legte er 2015 zudem die Schwerpunktbereichsprüfung für Kriminalwissenschaften an derselben Universität ab.
Im Anschluss daran absolvierte er ab 2015 seinen juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat), der ihn unter anderem zur Staatsanwaltschaft Bonn, zum Justizvollzugsbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Kubink in Köln, sowie zu Rechtsanwalt Jürgen Sauren, Fachanwalt für Strafrecht in Köln, führte.
Nach dem erfolgreichen Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens im Jahr 2017 wurde er zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Im selben Jahr nahm er seine Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt auf, mit Schwerpunkt im strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Dezernat. Im Jahr 2018 erfolgte schließlich die Niederlassung als selbstständiger Rechtsanwalt in Köln. Seit 2021 führt er den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“. Darüber hinaus ist er seit 2025 als Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) tätig.
Philipp Stangier ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie des Kölner Anwaltvereins. Innerhalb des Kölner Anwaltvereins ist er zudem gewähltes Mitglied des Strafrechtsausschusses und engagiert sich im Arbeitskreis Recht und Politik. Darüber hinaus gehört er der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins an und ist Mitglied im Verein zur Förderung der Kriminalwissenschaften an der Universität zu Köln.