KI
Gesichtserkennung & KI-Analysen: die Strafverfolgung der Zukunft?
Die Bundesregierung will die Strafverfolgung fit für den digitalen Raum machen. Der neue Entwurf zur Änderung der StPO schafft erstmals eine Rechtsgrundlage für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten mit öffentlich zugänglichen Internetquellen. Dafür soll der § 98d StPO eingeführt werden. Die Maßnahme ist an eine staatsanwaltschaftliche Anordnung im Einzelfall geknüpft und auf den Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung beschränkt.
Mit dem neuen § 98e StPO sollen Strafverfolgungsbehörden zudem befugt werden, zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthalts einer Person, nach der für die Zwecke des Strafverfahrens gefahndet wird, verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen einzusetzen. Diese KI‑gestützten Systeme sollen große Datenmengen automatisiert auswerten und Spuren verknüpfen. Die Eingriffsschwelle orientiert sich dabei an § 100a Abs. 2 StPO; zulässig ist der Einsatz nur bei schwerwiegenden Straftaten.
Der Entwurf betont zugleich strenge Leitplanken: Nicht verwertbare Daten sind unverzüglich zu löschen, der Einsatz bleibt eng zweckgebunden und kontrolliert. Auch das BAMF soll biometrische Internetabgleiche nutzen dürfen – jedoch ausschließlich zur Identitätsklärung und ausdrücklich ohne Echtzeitüberwachung.
Der Gesetzgeber reagiert damit aufwachsende hybride Bedrohungen, Cyberangriffe und die technische Entwicklung.
Die BRAK warnt jedoch vor erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken. Sie kritisiert insbesondere die Tiefe der Grundrechtseingriffe, die Gefahr der Erfassung Unbeteiligter und die fehlende richterliche Kontrolle. Zudem sieht sie bei KI‑gestützten Analysen nach § 98e StPO‑E das Risiko intransparenter, fehleranfälliger Entscheidungen und fordert eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Überprüfung des Regelungsvorhabens.