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Mehr Schutz für Opfer: Bundesregierung will psychosoziale Prozessbegleitung deutlich ausbauen

Die Bundesregierung hat ein Reformpaket vorgelegt, das den Opferschutz im Strafverfahren deutlich stärken soll. Im Zentrum stehen Änderungen der §§ 395, 397a und 406g StPO sowie Anpassungen im PsychPbG. 

Künftig sollen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung die psychosoziale Prozessbegleitung automatisch, also ohne Antrag, erhalten. Erwachsene Opfer schwerer Gewalt- und Sexualdelikte müssen ihre besondere Schutzbedürftigkeit nicht mehr nachweisen und für Betroffene häuslicher Gewalt entsteht in schweren Fällen erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Begleitung und anwaltlichen Beistand.

Neu ist auch eine Hinweispflicht für Polizei und Gerichte, diese müssen Betroffene künftig aktiv über die Prozessbegleitung informieren. Verfahrensrechtlich soll die Prozessbegleitung besser eingebunden werden, etwa durch verpflichtende Terminmitteilungen und erleichterte nachträgliche Beiordnungen. Zur Sicherung des Angebots werden die Vergütungssätze im PsychPbG angehoben.

Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.


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