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Straf- und Strafprozessrecht im Fokus: Die Beschlüsse der 97. JuMiKo
Auf der Frühjahrskonferenz am 11. und 12. Juni 2026 in Hamburg haben die Justizministerinnen und Justizminister der Länder unter anderem zentrale Weichenstellungen im Straf- und Strafprozessrecht diskutiert. Die Beschlüsse adressieren aktuelle kriminalpolitische Herausforderungen und zeigen möglichen Reformbedarf auf.
Reform des Ehrschutzes
Die JuMiKo regt an, den besonderen strafrechtlichen Ehrschutz für Personen des politischen Lebens in § 188 StGB stärker zu begrenzen und insbesondere auf Kommunalpolitiker zu fokussieren.
Mehr dazu in unserem Beitrag „Ob Pinocchio, Lügenfritz oder Lackaffe – wie viel Kritik müssen Politiker aushalten?“
Organisierte Kriminalität und extremistisch motivierte Straftaten
Gefordert wird eine Reform der Vorschriften zur kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), da sie sich in der Praxis als nur eingeschränkt effektiv erwiesen haben. Zudem soll die Vermögensabschöpfung gestärkt werden, etwa durch Beweiserleichterungen, um kriminelle Gewinne konsequenter einzuziehen.
Außerdem soll zur besseren Verfolgung extremistisch motivierter Anschläge auf kritische Infrastrukturen eine Reform der Sabotagedelikte (§§ 88, 316b StGB) geprüft werden. Im Fokus stehen dabei höhere Strafrahmen sowie erweiterte Ermittlungsbefugnisse für die Strafverfolgungsbehörden.
Sexualstrafrecht und Opferschutz
Die Ministerinnen und Minister sehen dringenden Reformbedarf beim strafrechtlichen Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie beim Opferschutz (unter anderem im digitalen Raum):
- Erweiterung der Anzeigepflicht (§ 138 StGB): Prüfung einer Erweiterung des Katalogs um schwere Sexualdelikte, um Taten bereits im Vorfeld effektiv zu verhindern.
- Verlängerung von Verjährungsfristen: Prüfung einer Erhöhung der Verjährungsfristen bei schwerwiegenden Sexualstraftaten (§ 177 StGB), um dem Unrechtsgehalt der Taten gerecht zu werden und Strafverfolgungslücken zu schließen.
- Überarbeitung des Begriffs „pornografischer Inhalt“ (§ 176a StGB): Aufgrund zu hoher rechtlicher Anforderungen wird die Norm nach der Auffassung der JuMiKo dem Schutzzweck aktuell nicht gerecht, wodurch Strafbarkeitslücken entstehen.
Cyberkriminalität
Die JuMiKo spricht sich für eine Verschärfung der strafrechtlichen Instrumente gegen Ransomware-Angriffe aus; insbesondere wird eine Qualifikation für banden- und gewerbsmäßige Erpressung angeregt. Zudem sollen Strafbarkeitslücken beim Kryptodiebstahl und dem unbefugten Transfer digitaler Vermögenswerte geschlossen werden.
Strafprozessrecht und Verfahrenseffizienz
Ein zentraler Schwerpunkt liegt außerdem auf der Modernisierung der Strafprozessordnung. Ziel sind effizientere Verfahren, stärkere richterliche Steuerung, angepasste Beweisregeln und die Berücksichtigung technischer Entwicklungen bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte.
Fazit
Die Beschlüsse der 97. JuMiKo setzen klare Schwerpunkte: eine effektivere Strafverfolgung, insbesondere bei organisierter, digitaler und extremistischer Kriminalität. Zudem stehen ein ausgebauter Opferschutz im Sexualstrafrecht sowie eine zeitgemäße Anpassung des Ehrschutzes für Politiker im Fokus. Gleichzeitig soll das Strafverfahren durch eine Modernisierung der StPO insgesamt effizienter gestaltet werden.